Ab dem 1.7.2022 müssen Grundbesitzer, Erbbauberechtigte und Land- und Forstwirte Feststellungserklärungen für die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte zum 1.1.2022 abgeben.
Näheres dazu regelt das Gesetz über die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung wird auch Steuerverwaltung genannt und ist verantwortlich für die Steuerfestsetzung und -erhebung. Zur Finanzverwaltung gehören das Bundesministerium für Finanzen als oberste Behörde, die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden sowie Finanzämter als Ortsbehörden.
Die Finanzämter beispielsweise sind zuständig für die Steuerverwaltung (Steuererklärungen, Betriebsveranlagungen) und die Abgabensicherung. Die Hauptzollämter kümmern sich um die Zölle und Verbrauchsteuern. Auf Gemeindeebene sind die Ämter und Kassen für die Einhebung der Gemeindesteuern verantwortlich.
Stand: 30.09.2021
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